Cyberangriffe nehmen 2025 dramatisch zu – Mittelstand im Fadenkreuz
Cyberangriffe 2025 eskalieren im deutschen Mittelstand. Entscheider müssen handeln – Sicherheit muss Teil der Unternehmenskultur werden.
Cyberangriffe 2025 eskalieren im deutschen Mittelstand. Entscheider müssen handeln – Sicherheit muss Teil der Unternehmenskultur werden.
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet ab 2024/2025 deutlich mehr Unternehmen zu Cybersicherheitsmaßnahmen. Mit unserem NIS-2-Check erfahren Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.
GPT-5 ist präziser, sicherer und multimodal. Texte, Bilder, Audio und Video lassen sich kombinieren. Für fundierte Antworten ist es verlässlicher – für kreative Eskapaden war GPT-4 oft freier.
Die Umsetzung von NIS-2 greift tief in bestehende Gesetze ein. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie betroffen sind, ihre Sicherheitsmaßnahmen stärken und frühzeitig konkrete Schritte zur Resilienz planen.
Energieversorger müssen sich auf neue Anforderungen durch die NIS-2-Umsetzung einstellen. Der Entwurf erweitert den Anwendungsbereich, stärkt das BSI und verlangt verbindliche Risikobehandlung sowie Nachweise zur IT-Sicherheit.
Die Bundesregierung setzt bei der NIS-2-Umsetzung auf ein eigenes Gesetz. Der Gleichlauf mit dem Kritis-Dachgesetz entfällt, gemeinsame Standards und einheitliche Meldepflichten sind vorerst aufgegeben.
Der neue NIS-2-Entwurf weitet die Pflichten auf KMU aus. Unternehmen mit über 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz in kritischen Sektoren müssen künftig verbindliche Sicherheitsmaßnahmen einführen.
Der neue Referentenentwurf verpflichtet erstmals die gesamte Bundesverwaltung zum BSI IT-Grundschutz. Möglich wird das durch eine Haushaltsregel, die Cybersicherheitsinvestitionen von der Schuldenbremse ausnimmt und zusätzliche Mittel freisetzt.
Das Verwaltungsgericht Hannover entschied am 19. März 2025: Cookie-Banner benötigen eine gleichwertige „Alles ablehnen“-Schaltfläche. Fehlt diese, sind Einwilligungen unwirksam. Betroffen war die Neue Osnabrücker Zeitung.
Der EuGH entschied am 7. März 2024, dass IAB Europe nicht für Werbezwecke der TCF-Teilnehmer verantwortlich ist. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei den jeweiligen Unternehmen.