Cookie-Banner müssen „Alles ablehnen“-Button enthalten

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Cookie-Banner müssen „Alles ablehnen“-Button enthalten

Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 19. März 2025 entschieden, dass Cookie-Banner eine gleichwertige „Alles ablehnen“-Schaltfläche enthalten müssen, wenn sie eine „Alle akzeptieren“-Option anbieten. Andernfalls gelten die eingeholten Einwilligungen als unwirksam. Das Urteil betrifft die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) und bestätigt die Auffassung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen.

Hintergrund des Verfahrens

Die Datenschutzaufsichtsbehörde hatte der NOZ eine Anordnung zur Umgestaltung ihres Cookie-Banners erteilt. Der Vorwurf: Das Banner ermögliche keine informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer. Die NOZ klagte gegen diese Anordnung. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und bestätigte die Anordnung der Behörde.

Kritikpunkte des Gerichts

Das Gericht stellte mehrere Mängel am Cookie-Banner der NOZ fest:

  • Das Ablehnen von Cookies war deutlich komplizierter als das Akzeptieren.
  • Nutzer wurden durch wiederholte Banner-Einblendungen zur Einwilligung gedrängt.
  • Die Überschrift „optimales Nutzungserlebnis“ und der Button „akzeptieren und schließen“ waren irreführend.
  • Der Begriff „Einwilligung“ fehlte vollständig.
  • Die Anzahl der eingebundenen Partner und Drittdienste war nicht ersichtlich.
  • Die Hinweise auf das Widerrufsrecht und Datenverarbeitung in Drittstaaten waren erst nach Scrollen sichtbar.

Diese Gestaltung verstößt gegen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).

Rechtliche Bewertung

Das Gericht betonte, dass eine wirksame Einwilligung freiwillig, informiert und eindeutig sein muss denn ein Cookie-Banner darf Nutzer nicht zur Zustimmung drängen oder die Ablehnung erschweren. Eine gleichwertige „Alles ablehnen“-Schaltfläche auf der ersten Ebene des Banners ist erforderlich. Andernfalls sind die Einwilligungen unwirksam.

Folgen für Webseitenbetreiber

Betreiber von Webseiten müssen ihre Cookie-Banner entsprechend anpassen damit eine „Alles ablehnen“-Option genauso leicht zugänglich ist wie „Alle akzeptieren“. Weiterhin dürfen keine Tracking-Tags oder Cookies ohne vorherige Zustimmung geladen werden. Auch der Einsatz von Tools wie dem Google Tag Manager erfordert eine vorherige Einwilligung.

Das Urteil des VG Hannover stärkt die Rechte der Nutzer und setzt klare Anforderungen an die Gestaltung von Cookie-Bannern. Webseitenbetreiber sollten ihre Einwilligungsmechanismen überprüfen und anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

weiterführende Links:
Verwaltungsgericht: Cookie-Banner muss „Alles ablehnen“-Button enthalten | heise online
VG Hannover: Cookie-Banner / Cookie-Consent-Tool für technisch nicht notwendige Cookies muss eine „Alles ablehnen“-Schaltfläche enthalten
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Bild: DALL·E 3 | OpenAI